Stand 15.02.2010
Geschäftsordnung des Expertenkreises MIM im Gemeinschaftsausschuss Pulvermetallurgie
Präambel
Der Expertenkreis MIM ist ein fachliches Arbeitsgremium des Gemeinschaftsausschusses Pulvermetallurgie, dessen Trägergesellschaften der Fachverband Pulvermetallurgie, der VDI, die DGM, die DKG und der VdEH sind. Es gelten die Regeln des Gemeinschaftsausschusses für Pulvermetallurgie. Die im Expertenkreis MIM mitarbeitenden Personen bzw. die Mitgliedsunternehmen des Expertenkreises MIM müssen in mindestens einer Trägergesellschaft des Gemeinschaftsausschusses Pulvermetallurgie Mitglied sein.
1. Name
Expertenkreis MIM
Mit dem Begriff MIM ist hier ausschließlich der Bereich des Metallpulver – Spritzgießens gemeint. Die Verarbeitung von Hartmetall und Keramik im Spritzgussverfahren wird nicht zu MIM gezählt.
2. Zweck und Aufgabe
2.1 Der Expertenkreis MIM widmet sich dem Zweck, die Technologie des Metallpulver-Spritzgießens (MIM) zu fördern und definiert hierfür 3 Hauptaufgabengebiete, nämlich
2.1.1 die MIM-Technologie zu verbreiten (Technologiemarketing)
2.1.2 die MIM-Technologie weiter zu entwickeln (Technologieentwicklung) und
2.1.3 die Interessen der Mitglieder des Expertenkreises mit denen anderer Interessenverbände zu koordinieren oder abzugleichen, z.B. Euro-MIM, MIMA und JPMA (Networking).
2.2 Der Expertenkreis MIM definiert und überprüft einmal pro Jahr, welche Einzelthemen innerhalb der Hauptaufgabengebiete zu bearbeiten sind, welche noch aktuell sind oder ggf. neu aufgenommen müssen und stellt themenbezogene Arbeitsgruppen zusammen. Die jeweils aktuelle Liste wird den Mitgliedern mit dem jeweiligen Sitzungsprotokoll zur Verfügung gestellt.
3. Mitgliedschaft
3.1 Als Mitglieder des Expertenkreises MIM gelten alle Unternehmen, Institute und Einzelpersonen, die bei Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung bereits Mitglied des Expertenkreises MIM sind.
3.2 Die Mitgliedschaft im MIM Expertenkreis kann erworben werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
3.2.1 Bei dem Antragsteller handelt es sich um den Vertreter eines Unternehmens oder Institutes mit eindeutiger und nachweisbarer Aktivität in der MIM-Technologie. Der Antragsteller benötigt zur Antragstellung zwei Empfehlungen von Mitgliedern des Experten-kreises, davon mindestens eine Empfehlung aus dem Kreis der Bauteilfertiger.
3.2.2 Jeder Antragsteller muss sich schriftlich beim Leiter des Experten-kreises MIM um die Mitgliedschaft bewerben und die in Punkt 3.2.1 beschriebenen Empfehlungen benennen. Der Leiter des Expertenkreises MIM berichtet bei der folgenden Sitzung über neue Anträge. Er verliest den Antrag, benennt die empfehlenden Unternehmen und gibt diesen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Nach anschließender Diskussion stimmt der Expertenkreis MIM über den Aufnahmeantrag ab. Für eine Aufnahme ist die einfache Mehrheit der Anwesenden notwendig; diese muss die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Fertiger beinhalten. Dem Antragsteller wird das Ergebnis schriftlich mitgeteilt.
3.2.3 Über den Wirkungsbereich des Ausschusses für Pulvermetallurgie hinaus können auch Mitglieder aus anderen Ländern aufgenommen werden.
3.3 Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 500,00 €. Eine Änderung des Mitgliedsbeitrags ist nach Ankündigung in der Tagesordnung mit einfacher Sitzungsmehrheit möglich.
3.4 Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch schriftliche Kündigung durch das Mitglied mit einer Frist von 6 Wochen zum Jahresende möglich. Falls ein Mitglied seinen Jahresbeitrag trotz mehrfacher Mahnung nicht bezahlt, erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
4. Leitung des Expertenkreises
Der Expertenkreis MIM schlägt einen Leiter für das Sitzungsmanagement und einen Stellvertretenden Leiter vor; es genügt eine einfache Sitzungsmehrheit. Erstellung der Vorschläge für Wahl und Abwahl sind an reguläre Sitzungstermine gebunden. Die Bestellung erfolgt durch den Arbeitsausschuss des Gemeinschaftsausschusses Pulvermetallurgie. Die Ernennung erfolgt bis auf Widerruf und/oder Niederlegung der Aufgabe.
Zu den Aufgaben gehören:
4.1 Einladung zu den Treffen
4.2 Organisation und Durchführung der Veranstaltung in Abstimmung mit dem jeweils gastgebenden Mitglied.
4.3 Moderation der Sitzung
4.4 Erstellung/Veranlassung der Erstellung und Verteilung des Sitzungsprotokolls spätestens 4 Wochen nach der Sitzung.
5. Sitzungszyklen und Abstimmungsgrundsätze
5.1 Der Expertenkreis MIM trifft sich zweimal pro Jahr.
5.1.1 Der nächste Sitzungstermin und –ort wird jeweils am Ende der vorherigen Sitzung gemeinsam festgelegt.
5.1.2 Die Mitglieder stellen abwechselnd und freiwillig den Sitzungs- gastgeber. Er stellt geeignete Räumlichkeiten mit Präsentations- technik zur Verfügung.
5.1.3 Die Sitzungen finden vorzugsweise in Deutschland statt, wobei Ausnahmen abgesprochen werden können.
5.1.4 Sitzungssprache ist deutsch. Ausnahmen können gesondert abgesprochen werden.
5.2 Beschlüsse können im Rahmen einer Sitzung nur dann gefasst werden, wenn mehr als ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst (ausgenommen Beschlüsse gemäß Ziff. 7).
5.3 Bei Abstimmungen hat jedes Mitglied nur eine Stimme.
6. Sitzungsteilnahme
6.1 Mitglieder, die an einzelnen Sitzungen nicht teilnehmen können, sollten dies dem Koordinator schriftlich oder mündlich anzeigen.
6.2 Jede Firma sollte in mindestens einer Arbeitsgruppe aktiv teilnehmen
7. Änderungen der Geschäftsordnung
7.1 Änderungen der Geschäftsordnung können nur mit Zustimmung einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder erwirkt werden.
8. Inkrafttreten
8.1 Die Geschäftsordnung tritt am Mittwoch, den 17.03.2010 in Kraft